Kieferorthopädische Frühbehandlung von Kindern
Es empfiehlt sich bei Kindern bereits zwischen dem 4. bis 7. Lebensjahr den Zahnarzt danach zu fragen, ob eine kieferorthopädische Behandlung nötig ist. Bestimmte Fehlentwicklungen lassen sich gerade in diesem Alter gut bremsen. Gerade bei ausgeprägten Fehlstellungen kann man oft mit verhältnismässig geringem Aufwand spätere langwierige und aufwendige Behandlungen vermeiden.
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung ist besonders dann sinnvoll, wenn Ihr Kind sogenannte »Habits« (schlechte Angewohnheiten) aufweist. Das können eine falsche Zungenposition, Daumenlutschen, Zungenpressen, Wangenkauen oder Knirschen sein. Auch ein falsches »Schluckmuster« (z.B. durch Einlagern der Zunge zwischen den Zähnen während des Schluckens) oder eine permanente Mundatmung des Kindes zählen dazu. Habits sollten abgewöhnt werden, denn es können gravierende Folgen auf das bleibende Gebiss übertragen werden.
Der Ablauf einer Frühbehandlung startet mit einer ausführlichen Beratung unter Einbeziehung einer Funktionsanalyse. Die Therapie erfolgt meist mit herausnehmbaren Zahnspangen, die von den kleinen Patienten ohne Probleme getragen werden können. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen kieferorthopädischen Frühbehandlung ist oftmals die Voraussetzung für eine natürliche Weiterentwicklung gegeben. Es kann auf eine spätere kieferorthopädische Behandlung gegebenenfalls verzichtet werden. Sollte doch noch eine Behandlung notwendig werden, so ist die Dauer der Therapie häufig deutlich kürzer.
