Behandlung von Kindern & Jugendlichen

Bei Kindern und Jugend­lichen stehen oftmals die Zähne und der Kiefer nicht richtig in Beziehung zueinander. Wenn die normale Kau­funktion be­einträchtigt ist, kann das lang­fristig dazu führen, dass die Kiefer­gelenke, die Zähne und der Zahn­halte­apparat dauerhaft geschädigt werden. Deshalb sollte man unbedingt recht­zeitig handeln.

Kiefer­orthopädische Früh­behandlung von Kindern

Es empfiehlt sich bei Kindern bereits zwischen dem 4. bis 7. Lebens­jahr den Zahn­arzt danach zu fragen, ob eine kiefer­ortho­pädische Behandlung nötig ist. Bestimmte Fehl­ent­wicklungen lassen sich gerade in diesem Alter gut bremsen. Gerade bei aus­geprägten Fehl­stel­lungen kann man oft mit verhältnis­mässig geringem Auf­wand spätere lang­wierige und auf­wendige Behandlungen vermeiden.

Eine kiefer­ortho­pädische Früh­behandlung ist besonders dann sinn­voll, wenn Ihr Kind so­genannte »Habits« (schlechte An­gewohn­heiten) auf­weist. Das können eine falsche Zungen­position, Daumen­lutschen, Zungen­pressen, Wangen­kauen oder Knirschen sein. Auch ein falsches »Schluck­muster« (z.B. durch Ein­lagern der Zunge zwischen den Zähnen während des Schluckens) oder eine perma­nente Mund­atmung des Kindes zählen dazu. Habits sollten abgewöhnt werden, denn es können gravier­ende Folgen auf das bleibende Gebiss über­tragen werden.

Der Ablauf einer Früh­behandlung startet mit einer aus­führlichen Be­ratung unter Ein­beziehung einer Funktions­analyse. Die Thera­pie erfolgt meist mit heraus­nehmbaren Zahn­spangen, die von den kleinen Patienten ohne Probleme getragen werden können. Nach einer erfolg­reich ab­geschlossenen kiefer­ortho­pädischen Früh­behandlung ist oftmals die Voraus­setzung für eine natürliche Weiter­entwicklung gegeben. Es kann auf eine spätere kiefer­ortho­pädische Behandlung gegebenen­falls ver­zichtet werden. Sollte doch noch eine Behandlung notwendig werden, so ist die Dauer der Therapie häufig deutlich kürzer.

Zeitpunkt für kiefer­ortho­pädische Korrekturen

Normaler­weise kommen Kinder ungefähr ab dem 8. bis 10. Lebens­jahr zum ersten Beratungs­gespräch in die Praxis. Dies ist der ideale Zeit­punkt, da in diesem Alter im Regel­fall der Zahn­wechsel im Seiten­zahn­gebiet ein­setzt und das Schädel- und Kiefer­wachstum noch nicht ab­geschlossen ist.

Die kiefer­ortho­pädische Behandlung ist besonders in diesem Alter am effektivsten. So können schiefe Zähne und auch das Kiefer­wachstum sehr gut beein­flusst werden. Auch bei Teenies ist eine Zahn- und Kiefer­korrektur kein Problem: Nach Ab­schluss des Zahn­wechsels, also mit ca. 12 bis 15 Jahren, kann immer noch gut kiefer­ortho­pädisch behandelt werden.